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   OLG Bamberg, 16.10.2012 - 1 Ws 626/12   

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https://dejure.org/2012,41364
OLG Bamberg, 16.10.2012 - 1 Ws 626/12 (https://dejure.org/2012,41364)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.10.2012 - 1 Ws 626/12 (https://dejure.org/2012,41364)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 1 Ws 626/12 (https://dejure.org/2012,41364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachträgliche Abkürzung der rechtskräftig festgesetzten Mindestverbüßungsdauer einer wegen Mordes verhängten lebenslangen (Gesamt-)Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine nachträgliche Abkürzung der rechtskräftig festgesetzten Mindestverbüßungsdauer einer wegen Mordes verhängten lebenslangen (Gesamt-) Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine nachträgliche Abkürzung der rechtskräftig festgesetzten Mindestverbüßungsdauer einer wegen Mordes verhängten lebenslangen (Gesamt-) Freiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 01.11.1995 - 3 Ws 712/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2012 - 1 Ws 626/12
    Hierfür reicht es nicht aus, wenn die Bewertung einer 'stark gebesserte Führung' des Verurteilten nur darauf gestützt wird, dass dieser im Vollzug nicht mehr disziplinarisch auffällig geworden ist (Festhaltung an OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.1995 - 3 Ws 712/95 = NStZ 1996, 56).

    Der Senat hält deshalb die isolierte Entscheidung über die Abänderung der Vollstreckungsdauer nach zusammen mit der Ablehnung der Reststrafenaussetzung erfolgter Erstfestlegung für möglich (vgl. in diesem Sinne zutreffend schon OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.1995 - 3 Ws 712/95 = NStZ 1996, 56) und den hierauf gerichteten Antrag des Verurteilten daher für zulässig.

    aa) Wie der Verteidiger selbst im Schriftsatz vom 18.06.2012 vor der Strafvollstreckungskammer unter offensichtlicher Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.11.1995 (a.a.O.) vorgetragen hat, genügt für die Abänderung der Mindestverbüßungsdauer nicht eine positive Entwicklung des Verurteilten, die sich lediglich als konsequente Fortführung einer zum Zeitpunkt der erstmaligen Festlegung bereits begonnenen Entwicklung darstellt.

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2012 - 1 Ws 626/12
    Denn vorliegend geht es nicht um eine erstmalige Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer im Rahmen von § 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB i.V.m. den Anforderungen des Beschlusses des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88 (u.a. NJW 1992, 2947 ff.), welche verfassungsrechtlich unbedenklich nur zusammen mit der nach § 454 Abs. 1 StPO von Amts wegen rechtzeitig vor Ablauf der Frist des § 57 a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu treffenden Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung erfolgt (Meyer-Goßner § 454, Rn. 41a m.w.N.).

    Eine solche ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.06.1992 (a.a.O.) dann möglich und auch geboten, wenn sich die für die Beurteilung des Gefangenen maßgebenden Verhältnisse geändert haben, wovon die Justizvollzugsanstalt die Staatsanwaltschaft und die Strafvollstreckungskammer zu unterrichten hat.

  • BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 558/04

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei einer Strafrestaussetzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2012 - 1 Ws 626/12
    (6) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt etwa Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 05.10.2004 - 2 BvR 558/04 [bei juris]) besteht kein allgemeiner Anspruch des Verurteilten auf Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Entscheidungen über eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung.
  • OLG Frankfurt, 19.07.1993 - 3 Ws 260/93

    Isolierte Festsetzung der Vollstreckungsdauer; Schwere der Schuld;

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2012 - 1 Ws 626/12
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Antragsschrift zitierte Rechtsprechung betrifft andere Sachverhalte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.1997 - Ws 234/97 = NStZ 1997, 408 betrifft einen Antrag nach § 57 a StGB nach einer Verbüßungsdauer von 8 Jahren; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.1993 - 3 Ws 260/93 = NStZ 1994, 54 ff. betrifft eine erstmalige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer ohne Gesamtwürdigung; OLG Celle, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 Ws 40/97 = NStZ 1998, 248 f. betrifft eine erstmalige Entscheidung ohne Gesamtwürdigung und Einwilligung des Verurteilten).
  • OLG Celle, 07.04.1997 - 1 Ws 40/97
    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2012 - 1 Ws 626/12
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Antragsschrift zitierte Rechtsprechung betrifft andere Sachverhalte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.1997 - Ws 234/97 = NStZ 1997, 408 betrifft einen Antrag nach § 57 a StGB nach einer Verbüßungsdauer von 8 Jahren; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.1993 - 3 Ws 260/93 = NStZ 1994, 54 ff. betrifft eine erstmalige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer ohne Gesamtwürdigung; OLG Celle, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 Ws 40/97 = NStZ 1998, 248 f. betrifft eine erstmalige Entscheidung ohne Gesamtwürdigung und Einwilligung des Verurteilten).
  • OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97

    Strafrest-Aussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2012 - 1 Ws 626/12
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Antragsschrift zitierte Rechtsprechung betrifft andere Sachverhalte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.1997 - Ws 234/97 = NStZ 1997, 408 betrifft einen Antrag nach § 57 a StGB nach einer Verbüßungsdauer von 8 Jahren; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.1993 - 3 Ws 260/93 = NStZ 1994, 54 ff. betrifft eine erstmalige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer ohne Gesamtwürdigung; OLG Celle, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 Ws 40/97 = NStZ 1998, 248 f. betrifft eine erstmalige Entscheidung ohne Gesamtwürdigung und Einwilligung des Verurteilten).
  • OLG Celle, 06.07.2023 - 2 Ws 187/23

    Entscheidung über Mindestverbüßungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe mit

    a) Die Frage, ob die Festlegung der bei besonderer Schuldschwere gebotenen Mindestvollstreckungsdauer isoliert, also außerhalb eines Aussetzungsverfahrens entschieden werden darf, ist für sog. "Altfälle", d.h. Strafurteile, die vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 3. Juni 1992 ( BVerfG, Beschluss vom 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89, NJW 1992, 2947) ergangen sind und deshalb im Hinblick auf die "besondere Schwere der Schuld" noch keine Feststellungen enthalten, in der Rechtsprechung umstritten; während dies einerseits bejaht wird ( OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Ws 166/94 , NStZ 1995, 547; LG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1996 - 613 StVK 928/96 -, juris), wird andererseits vertreten, für eine isolierte Festsetzung der durch die besondere Schwere der Schuld gebotenen Vollstreckungsdauer außerhalb des Verfahrens nach § 57a StGB i.V. mit § 454 I StPO bestehe weder eine gesetzliche Grundlage noch eine durch Verfassungsrecht gebotene Notwendigkeit ( OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 1 Ws 626/12 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 Ws 40/97, NStZ 1998, S. 248 [OLG Celle 04.07.1997 - 1 Ws 40/97] ; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.11.1995 - 2 Ws 360/95 , NStZ-RR 1996, 124; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24.05.1995 - 3 Ws 811/94 , NStZ-RR 1996, 122; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.1997 - Ws 234/97, NStZ 1997, 408 [OLG Nürnberg 16.04.1997 - Ws 234/07] ).
  • OLG Celle, 24.05.2017 - 2 Ws 116/17

    Zuständigkeitskonzentration des OLG Celle hinsichtlich lebenslanger

    Vielmehr muss eine grundlegend neue Veränderung der nichttatschuldrelevanten Faktoren zum Positiven eingetreten sein, welche die bisherige Beurteilung in Frage stellt und zu einer Neubewertung im Rahmen der Gesamtwürdigung zwingt (Senat, Beschluss vom 08. Mai 2017, 2 Ws 61/17; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 1 Ws 626/12 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. November 1995 - 3 Ws 712/95 -, juris).
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